Mittlerer Schulabschluss
Lt. § 48 der Schulordnung für die Berufsschule in Bayern wird Schülerinnen und Schülern bei einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule, einem Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen und dem erfolgreichen Berufsabschluss der "Mittlere Schulabschluss" verliehen.